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Anträge & FormalitätenRatgeber

Pflegegrad beantragen: Ablauf der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der Weg zum Pflegegrad wirkt für viele Familien zunächst unübersichtlich. Wir erklären Schritt für Schritt, wie der Antrag gestellt wird, was beim Besuch des Medizinischen Dienstes passiert – und worauf Sie sich vorbereiten können.

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der Antrag auf einen Pflegegrad wird formlos bei der Pflegekasse gestellt – das ist in der Regel die Kasse, bei der auch die Krankenversicherung besteht. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt; viele Kassen bieten inzwischen auch Online-Formulare an. Wichtig: Das Datum der Antragstellung entscheidet über den möglichen Leistungsbeginn – ein früher Antrag lohnt sich also.

Schritt 2: Der Begutachtungstermin

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) – bei privat Versicherten in der Regel MEDICPROOF – mit einer Begutachtung. Eine Gutachterin oder ein Gutachter vereinbart einen Termin, meist bei Ihnen zu Hause, um sich ein persönliches Bild von der Situation zu machen.

Die sechs Module der Begutachtung

Die Begutachtung erfolgt anhand eines bundeseinheitlichen Systems mit sechs Modulen, die unterschiedlich gewichtet in die Bewertung einfließen:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Aus der Bewertung aller Module ergibt sich eine Gesamtpunktzahl, die einem Pflegegrad von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung) zugeordnet wird.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung über den Pflegegrad entscheiden. In bestimmten Fällen – etwa bei einem Krankenhausaufenthalt, in der Palliativversorgung oder im Hospiz – verkürzt sich diese Frist deutlich.

Da sich Fristen und Verfahrensdetails ändern können, informieren wir Sie gerne über den aktuellen Stand bei Ihrer Kasse.

Tipps zur Vorbereitung

Was tun bei einer Ablehnung oder einem zu niedrigen Pflegegrad?

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Auch hier unterstützen wir Sie gerne mit unserer Erfahrung.

💡 Gut zu wissen: Auch ohne bestehenden Pflegegrad beraten wir Sie bereits zu Übergangslösungen und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Begutachtung.

Unsicher beim Pflegegrad-Antrag?

Wir begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

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