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Entlastung für AngehörigeRatgeber

Verhinderungspflege beantragen: Ablauf, Fristen, Kosten

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht irgendwann eine Pause – sei es für Urlaub, Krankheit oder einfach zum Durchatmen. Genau dafür gibt es die Verhinderungspflege. Wir erklären, wie sie funktioniert.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie greift, wenn die Person, die normalerweise zu Hause pflegt (z. B. ein Familienmitglied), zeitweise verhindert ist – etwa durch Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegeperson oder ein professioneller Pflegedienst die Versorgung.

Wer hat Anspruch?

Anspruchsberechtigt sind pflegebedürftige Menschen mit anerkanntem Pflegegrad, deren häusliche Pflege bereits seit einer gewissen Zeit durch eine Pflegeperson sichergestellt ist. Die genauen Details (z. B. Mindestpflegedauer vor Erstinanspruchnahme) prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen anhand Ihres aktuellen Pflegegrads.

Wie viel übernimmt die Pflegekasse?

Der gesetzliche Grundbetrag liegt nach aktuellem Kenntnisstand bei bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr. Seit der Pflegereform können nicht ausgeschöpfte Beträge aus dem Budget für Kurzzeitpflege zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden, wodurch sich der insgesamt verfügbare Betrag deutlich erhöhen kann.

Da sich Beträge und Kombinationsmöglichkeiten durch Gesetzesreformen ändern können, empfehlen wir, die aktuell gültigen Werte direkt bei Ihrer Pflegekasse zu erfragen – oder sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über den aktuellen Stand.

Wie wird Verhinderungspflege beantragt?

  1. Formlosen Antrag bei der Pflegekasse stellen – am besten, bevor die Ersatzpflege beginnt.
  2. Nachweis, dass die Pflegeperson tatsächlich verhindert ist (z. B. durch Angabe des Zeitraums).
  3. Rechnung des Pflegedienstes bzw. der Ersatzpflegeperson zur Erstattung bei der Kasse einreichen.

Wo findet die Verhinderungspflege statt?

Verhinderungspflege kann sowohl im häuslichen Umfeld als auch – wie bei Pflegedienst Forum – in einer unserer acht Seniorenwohngemeinschaften erbracht werden. Viele Familien nutzen genau diesen Weg auch zum unverbindlichen Kennenlernen einer Wohngemeinschaft: Was eine Senioren-WG von einem Pflegeheim unterscheidet, lesen Sie in unserem Ratgeber Senioren-Wohngemeinschaft oder Pflegeheim?

💡 Unser Tipp: Aus der Verhinderungspflege in einer unserer Wohngemeinschaften wird für viele Familien anschließend ein dauerhafter Einzug – ganz ohne Druck, in Ihrem eigenen Tempo.

Wie Pflegedienst Forum unterstützt

Wir übernehmen die Verhinderungspflege sowohl zu Hause als auch in unseren Wohngemeinschaften und helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung bei Ihrer Pflegekasse.

Brauchen Sie eine Auszeit von der Pflege?

Wir übernehmen die Verhinderungspflege zu Hause oder in einer unserer Wohngemeinschaften.

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